Ablauf der Therapie

Der aktuelle und individuelle Entwicklungsstand eines Patienten bildet den zentralen Ansatzpunkt bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen.

1. Heilmittelverordnung

Heilmittelverordnung für die Ergotherapie besorgen/ erhalten

Der Haus- oder Facharzt (Kinderarzt, Neurologe, Orthopäde etc.) verordnet eine Kassen- oder Privat Verordnung für die Ergotherapie.

Hinweis für Privatpatienten

2. Termin vereinbaren

Telefonisch oder per E-Mail wird ein passender Termin vereinbart.

Telefon
+49 2336 – 4 72 89 78

E-Mail
praxis@ergotherapie-in-schwelm.de

3. Erstgespräch

Bitte zum Erstgespräch mitbringen:

Es findet ein Erstgespräch in den Praxisräumen statt. Hier wird die bisherige Entwicklung, die Krankengeschichte und alltagsbezogene Schwierigkeiten, die individuellen Ziele und Erwartungen, sowie der Ablauf gemeinsam besprochen.

  • Heilmittelverordnung für Ergotherapie, verordnet vom Arzt
  • Wenn vorhanden, Berichte, Befundunterlagen oder Testungsergebnisse
  •   Gelbe Vorsorgeheft (bei Kindern)
  • Impfausweis

4. Befunderhebung

Es folgt die Befunderhebung unter anderem durch Beobachtungen und validierten Tests.

Bestehende Befund- und Testergebnisse fließen hier mit ein.

5. Behandlung

Die Behandlung der festgestellten Defizite beginnt.

Unter Einsatz von Aktivitäten des täglichen Lebens, gezielten Bewegungsübungen, Spielen, handwerklichen Tätigkeiten und der Einbeziehung spezifischer Methoden arbeiten wir gemeinsam auf Ihre Ziele hin. Ein stetiger Austausch mit dem Patienten / den Angehörigen/ den Eltern ist uns sehr wichtig.

6. Ende der Heilmittelverordnung

ein ausführliches Patienten- / Elterngespräch

Gegen Ende einer Heilmittelverordnung findet ein ausführliches Patienten- / Elterngespräch statt, um die bisherige Behandlung und den weiteren Verlauf zu besprechen.

Es wird ein Behandlungsbericht an den jeweiligen Arzt geschickt um ihn über den aktuellen Therapiestand, Zielsetzungen und erreichte Ziele zu informieren. Sodass dann der Patient mit dem Arzt sprechen kann damit weitere Therapien verordnet werden.